Ratgeber

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Ob auf den Verkaufsgewinn Einkommensteuer anfällt, hängt vor allem an zwei Fragen: Wie lange gehört Ihnen die Immobilie – und haben Sie selbst darin gewohnt?

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Statt Online-Schätzung: Wir bewerten Ihre Immobilie persönlich vor Ort in der Region Hannover und melden uns innerhalb von 48 Stunden.

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Die Zehnjahresfrist

Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge.

Ausnahme: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Die Steuer entfällt, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Verkauf durchgehend selbst bewohnt wurde – oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Dabei müssen es keine vollen Jahre sein.

Geerbte und geschenkte Immobilien

Bei unentgeltlichem Erwerb wird die Besitzzeit des Rechtsvorgängers angerechnet. Wer ein seit langem im Familienbesitz befindliches Haus erbt, verkauft deshalb oft außerhalb der Frist.

Was zusätzlich zu beachten ist

  • Bei mehreren Verkäufen innerhalb kurzer Zeit kann die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten werden.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer sind eigenständige Themen und von § 23 EStG unabhängig.
  • Werbungskosten und Anschaffungsnebenkosten mindern einen etwaigen Gewinn.

Warum die Bewertung trotzdem der erste Schritt ist

Ob ein Verkauf steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich erst beurteilen, wenn der realistische Marktwert bekannt ist. Diese Einschätzung liefern wir kostenfrei vor Ort.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

FAQ

Häufige Fragen

Wann entfällt die Spekulationssteuer?

Nach Ablauf von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Veräußerung (§ 23 EStG) oder wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Welches Datum zählt für die Frist?

Maßgeblich sind grundsätzlich die Daten der notariellen Kaufverträge – also der Abschluss des Anschaffungs- und des Veräußerungsgeschäfts, nicht die Übergabe.

Gilt das auch für geerbte Immobilien?

Bei einem unentgeltlichen Erwerb wird die Besitzzeit der Erblasserin oder des Erblassers angerechnet. Die Frist beginnt also nicht mit dem Erbfall neu.

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Ein paar Angaben zu Ihrer Immobilie – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden und stimmen den Termin vor Ort mit Ihnen ab.

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