Ratgeber

Maklerprovision in Niedersachsen: wer zahlt was?

Seit Dezember 2020 gelten bundesweit klare Regeln zur Teilung der Provision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Hier steht, wer zahlt, wie viel üblich ist und wann die Provision fällig wird.

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Kurz beantwortet

  • Wer zahlt? Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern, die an Verbraucher verkauft werden, tragen Käufer- und Verkäuferseite die Provision geteilt. Wer allein beauftragt, darf höchstens die Hälfte weiterreichen.
  • Wie viel? Gesetzlich nicht festgelegt. Vereinbart wird ein Prozentsatz des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Wann? Mit wirksamem Abschluss des notariellen Kaufvertrags.
  • Wie vereinbart? In Textform – mündlich ist bei diesen Objekten unwirksam.

Die gesetzliche Grundlage

Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten seit dem 23. Dezember 2020 die §§ 656a bis 656d BGB. Sie betreffen den Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher.

  • Der Maklervertrag bedarf der Textform (§ 656a BGB).
  • Wird der Makler für beide Seiten tätig, kann er die Provision nur von beiden zu gleichen Teilen verlangen (§ 656c BGB).
  • Übernimmt eine Partei die Provision allein, darf sie höchstens die Hälfte an die andere Seite weiterreichen – und erst, wenn sie ihren eigenen Anteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).

Wer zahlt bei welchem Objekt?

Objekt / KonstellationTeilungsgebot §§ 656a ff. BGBVerteilung in der Praxis
Eigentumswohnung an Verbrauchergiltje zur Hälfte Käufer und Verkäufer
Einfamilienhaus an Verbrauchergiltje zur Hälfte Käufer und Verkäufer
Mehrfamilienhausgilt nichtfrei vereinbar
Grundstückgilt nichtfrei vereinbar
Gewerbe / Verkauf zwischen Unternehmengilt nichtfrei vereinbar

Rechenbeispiel für Hannover

Das folgende Beispiel zeigt nur die Systematik. Der Prozentsatz ist frei vereinbar – wir setzen hier beispielhaft 3 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer je Seite an.

PositionBeispielrechnung
Beurkundeter Kaufpreis400.000 €
Angenommener Satz je Seite (netto)3,00 % = 12.000 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer2.280 €
Anteil Verkäuferseite (brutto)14.280 €
Anteil Käuferseite (brutto)14.280 €

Beispielhafte Berechnung mit frei gewähltem Satz, keine Preisangabe von Leinewert Immobilien. Ihre Konditionen erhalten Sie vorab schriftlich.

Woran Sie eine faire Vereinbarung erkennen

  • Der Satz und die Verteilung stehen in Textform, bevor Sie etwas unterschreiben.
  • Die Provision entsteht erst mit dem notariellen Kaufvertrag – keine Vorkasse.
  • Die Bewertung Ihrer Immobilie ist davon unabhängig und kostenfrei.
  • Enthaltene Leistungen (Unterlagen, Exposé, Besichtigungen, Notartermin) sind benannt.

Unsere Praxis in Hannover

Die Bewertung vor Ort ist kostenfrei und unabhängig von einem späteren Auftrag. Kenneth Busche sieht sich die Immobilie persönlich an, ordnet den Wert nachvollziehbar ein und nennt Ihnen die Konditionen transparent – lange bevor irgendetwas unterschrieben wird.

Weiter zu den Kosten beim Hausverkauf, zum Hausverkauf in Hannover oder zum Verkauf einer Eigentumswohnung.

Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Höhe der Provision wird individuell vereinbart.

FAQ

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher gilt seit dem 23.12.2020 das Provisionsteilungsgebot der §§ 656a ff. BGB: Die Partei, die den Makler beauftragt hat, trägt mindestens die Hälfte. Käufer- und Verkäuferseite zahlen damit in der Praxis meist den gleichen Anteil.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Niedersachsen?

Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt und wird frei vereinbart. Üblich ist ein Prozentsatz vom beurkundeten Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer, der zwischen Käufer- und Verkäuferseite geteilt wird. Welcher Satz für Ihr Objekt gilt, besprechen wir vorab schriftlich – vor jeder Unterschrift.

Wann wird die Provision fällig?

In der Regel mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags, sofern dieser durch die Maklertätigkeit zustande gekommen ist. Kommt kein Kaufvertrag zustande, entsteht auch kein Provisionsanspruch.

Muss der Maklervertrag schriftlich sein?

Für Wohnungen und Einfamilienhäuser bedarf der Maklervertrag der Textform (§ 656a BGB). Eine rein mündliche Vereinbarung ist in diesen Fällen unwirksam. Textform bedeutet: E-Mail genügt, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend.

Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?

Bei einer selbst genutzten Immobilie in der Regel nicht. Bei vermieteten Objekten kann die Provision je nach Konstellation als Werbungskosten oder als Teil der Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Das klärt Ihre Steuerberatung verbindlich.

Was kostet die Bewertung meiner Immobilie bei Leinewert?

Nichts. Die persönliche Bewertung vor Ort in Hannover und der Region ist kostenfrei und unabhängig davon, ob Sie uns später mit dem Verkauf beauftragen.

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