Ratgeber
Maklerprovision in Niedersachsen: wer zahlt was?
Seit Dezember 2020 gelten bundesweit klare Regeln zur Teilung der Provision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher.
Die gesetzliche Grundlage
Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten seit dem 23. Dezember 2020 die §§ 656a bis 656d BGB. Sie betreffen den Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher.
Was daraus folgt
- Der Maklervertrag bedarf der Textform (§ 656a BGB).
- Wird der Makler für beide Seiten tätig, kann er die Provision nur von beiden zu gleichen Teilen verlangen (§ 656c BGB).
- Übernimmt eine Partei die Provision allein, darf sie höchstens die Hälfte an die andere Seite weiterreichen – und erst, wenn sie ihren eigenen Anteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).
Was das für Hannover bedeutet
Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern Verhandlungssache. Üblich ist eine Vereinbarung als Prozentsatz des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer, aufgeteilt zwischen Käufer- und Verkäuferseite.
Nicht erfasste Objekte
Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Grundstücke und Verkäufe zwischen Unternehmen gelten die Teilungsregeln nicht. Hier ist die Verteilung frei vereinbar.
Unsere Praxis
Die Bewertung vor Ort ist kostenfrei und unabhängig von einem späteren Auftrag. Konditionen besprechen wir transparent, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Höhe der Provision wird individuell vereinbart.
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